In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Sicherheitsdiensten stark gestiegen. Dementsprechend gut sind die Beschäftigungschancen, wenn man in diesem Bereich arbeitet. Möglichkeiten, in dieser Branche Fuß zu fassen, gibt es mehrere: Neben einer dreijährigen dualen Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit kann man auch eine Umschulung machen bzw. den Nachweis der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erbringen. Diese Variante bietet auch Quereinsteigern die Chance, im Security-Bereich zu arbeiten.
Ein großer Vorteil ist, dass die Sicherheitsbranche je nach Interesse vielfältige Beschäftigungsbereiche anbietet. Dadurch kann man sich auf einen abwechslungsreichen Berufsalltag freuen. Durch die verschiedenen möglichen Einsatzgebiete ist auch das Angebot an potentiellen Arbeitgebern groß. Wir zeigen in diesem Artikel, welche Tätigkeitsbereiche die Security bietet und welche unterschiedlichen Qualifikationsnachweise es gibt. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren zu können. Und natürlich sprechen wir darüber, wie es mit den Verdienstmöglichkeiten als Sicherheitsmitarbeiter:in aussieht.
Eine aktuelle Statistik des BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft) zeigt: Die Security-Branche generiert hohe Umsätze, welche stetig steigen. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach entsprechendem Personal stark angestiegen. Wichtige Bereiche der Security liegen sowohl im Objektschutz als auch im Personenschutz, im Streifendienst sowie im Schutz bei Veranstaltungen.
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. einem passenden Qualifikationsnachweis gibt es in der Security vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Zu den potentiellen Arbeitgebern gehören unter anderem:
Auch die Arbeitsorte können sich unterscheiden. Sie reichen von Großveranstaltungen über Flughäfen und Werttransporte bis hin zu privaten Haushalten. Schichtdienst sowie Bereitschaftsdienst sind in der Security-Branche nicht unüblich. Deswegen sollte man die Bereitschaft mitbringen, sich darauf einzulassen. Meistens arbeiten Security-Leute auch am Wochenende. Wenn ihre Freund:innen feiern gehen, sorgen sie zum Beispiel auf einem Konzert oder bei einem Fußballspiel für die nötige Sicherheit.
Folgende Aufgaben kann ein Security-Mitarbeiter bzw. eine Security-Mitarbeiterin haben:
Die Möglichkeit für eine Security-Ausbildung ist sowohl mit einem Hauptschul- als auch mit einem Realschulabschluss gegeben. Es ist allerdings zu erwähnen, dass Arbeitgeber oftmals Bewerber mit Realschulabschluss denen mit Hauptschulabschluss vorziehen. Möchte man eine Ausbildung absolvieren, kann es durchaus empfehlenswert sein, über den zweiten Bildungsweg zunächst seinen Realschulabschluss nachzumachen. Daneben wird eine gewisse physische Fitness vorausgesetzt. Doch auch Eigenschaften wie Umsicht, Zuverlässigkeit, kommunikatives Geschick, ein selbstsicheres Auftreten sowie Teamfähigkeit spielen eine Rolle.
Einige Unternehmen verlangen darüber hinaus einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung. Dieser kann mittels eines ärztlichen Attests erbracht werden. Nicht unterschätzt werden sollte, wie wichtig ein tadelloses Führungszeugnis ist. Als Auszubildende:r muss man volljährig sein. Ob auch ein Führerschein der Klasse B erforderlich ist, sollte man vorab beim Ausbildungsbetrieb erfragen.
Um sich gegen Mitbewerber:innen durchsetzen zu können, sind Fähigkeiten und Kenntnisse in folgenden Fächern von Vorteil:
Damit man überhaupt im Sicherheitsdienst arbeiten kann, muss man mindestens die minimale Qualifikationsstufe erreicht haben. Doch auch, wenn die Unterrichtung gemäß § 34 a GewO theoretisch ausreicht, bestehen immer mehr Arbeitgeber darauf, dass Bewerber:innen den Nachweis über die Sachkunde gemäß § 34a GewO erbringen können. Die Sachkundeprüfung 34a ist ideal für Quereinsteiger und kann innerhalb kürzester Zeit abgelegt werden. Auch wenn es keine Verpflichtung gibt, vorab einen Kurs zu besuchen, kann dies die Wahrscheinlichkeit steigern, die Prüfung 34a zu bestehen. Zu den Prüfungskosten bei der IHK (ca. 170 Euro) kommen dann nochmals Ausgaben für einen Vorbereitungskurs auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) hinzu. In vielen Fällen ist hierfür eine Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter möglich, etwa mit einem Bildungsgutschein. Übrigens muss ein solcher Kurs nicht unbedingt vor Ort stattfinden. Dank dem Einsatz digitaler Medien wird e-Learning immer populärer. Allerdings kann es je nach Lerntyp auch Schwierigkeiten mit e-Learning geben, so dass man eine solche Entscheidung gut überdenken sollte.
Wer sich nach Unterrichtung und Sachkunde weiter qualifizieren möchte, kann außerdem die Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft IHK (GSSK)“ ablegen. Alternativ dazu kann man auch eine dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit machen. Bei der dualen Ausbildung wird ein Teil an der Berufsschule abgeleistet, der andere Teil an einer Berufsschule. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet der erste Teil der schriftlichen Abschlussprüfung statt. Der zweite Prüfungsteil folgt im letzten Jahr der Ausbildung.
Prinzipiell sehen die Verdienstmöglichkeiten in der Security-Branche nicht schlecht aus. Dies hängt jedoch immer auch vom aktuellen Ausbildungsstand sowie individuellen Gehaltsverhandlungen ab. Während der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit kann mit einem Ausbildungsgehalt von 900 Euro pro Monat gerechnet werden. Im zweiten Jahr erhöht sich das Gehalt auf knapp 950 Euro, im dritten Jahr sind es bereits 1000 Euro. Das Einstiegsgehalt liegt danach bei ca. 2350 Euro im Monat. Mit jedem Jahr Berufserfahrung steigen die Verdienstchancen.
Um zu verdeutlichen, welche Unterschiede die erworbene Qualifikation hat, haben wir das durchschnittliche Gehalt im Sicherheitsgewerbe entsprechend aufgeschlüsselt. Grundlage bildet der seit 2021 für Berlin und Brandenburg gültige Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe:
Nicht berücksichtigt sind Zulagen und Zuschläge, welche man als Sicherheitsmitarbeiter:in bekommen kann. Es gibt zum Beispiel steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie eine Vielzahl funktionsabhängiger Zulagen.