von Betina Graf
von Betina Graf
In der KW 6/2017 bemerkte ich zum ersten Mal, dass die neue Bildersuche von Google nun auch in Deutschland aktiv ist.1 Als Website-Betreiberin von viabilia.de betrifft mich die neue Bildersuche von Google direkt. Neben der Frage bezüglich des Urheberrechts (ob so etwas überhaupt erlaubt ist)2 fragte ich mich:
Das ist wirklich die essenzielle Frage für Webmaster: Was bietet meine Website mehr als die Bilder-Darstellung bei Google? Welche Leistung kann ein Mensch erbringen, die einer Suchmaschine nicht möglich ist?
Und natürlich die Mühe, die damit für die Dienstleister verbunden ist, die von Google nicht entgolten wird. Google bedient sich kostenfrei an den Werken anderer.
Doch erst einmal die Fakten zur Google-Bildersuche:
Bislang war es so, dass die kleinen Vorschaubilder – die übrigens rechtlich zulässig sind seitens Google – einen netten Traffic auf die eigene Website brachten. Diese kleinen Thumbnails richteten keinen Schaden an, sondern (im Gegenteil!) machten die User neugierig, die zugehörige Webseite zu besuchen.
Das ist jetzt nicht mehr so. Das Bild führt bei Klick direkt auf eine Google-Seite, wo dieses in größerem Format dargestellt wird. Das bedeutet, der Nutzer bleibt direkt auf der Google-Seite und muss diese nicht mehr verlassen, um das Bild in voller Größe zu sehen.
Da das Bild über den “Bild ansehen”-Button auf das Original-Bild der Website verlinkt – allerdings nicht in dem Gesamtzusammenhang der Website – ist es nicht mehr notwendig für die User, die eigentliche Ursprungswebsite zu besuchen. Der Website-Betreiber verliert Besucher, die sich die eigene Website ansehen.
Wer ist besonders betroffen?
Im Prinzip sind vom Trafficverlust Webmaster besonders betroffen, wenn
Mögliche Gegenmaßnahmen der Webmaster
Was in diesem Falle nur möglich ist ist, technisch in der robots.txt die Anzeige für Google zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass die eigentlichen Webseiten bei Google gut ranken.
Tipp: Es besteht auch die Möglichkeit, Google kleinere Bilder anzubieten, die möglicherweise über Wasserzeichen gebrandet sind, um dann auf der Original-Website die hochauflösenden Bilder in einem eigenen Ordner abzuspeichern, wobei dann dieser spezielle Ordner für Google gesperrt wird.
Und dennoch: Wenn die User die Bildersuche beispielsweise für Neujahrswünsche nutzen, werden sie dann überhaupt noch die normalen Seitenergebnisse bei Google beachten? Das wird eine spannende Frage sein. Auch: Wie werden die Webmaster reagieren? Werden sie die Bilder für Google sperren – um den Preis, dann mit den Bildern gar nicht gefunden zu werden?
Das sagt Google dazu. Sinngemäß übersetzt: “… Der Domainname ist nun klickbar, und wir fügten ebenso einen neuen Button hinzu, der zur vom Webmaster gehosteten Seite führt. Das bedeutet, dass es nun vier klickbare Ziele zur Quellseite gibt anstelle von bislang nur zweien. In unseren Tests haben wir eine Netto-Zunahme im Durchschnitts-CTR zur gehosteten Website verzeichnen können.”
Da die Bilderdarstellung neutral ohne das Branding der Website geschieht, ist diese Art der Darstellung ein Verlust für Webmaster, die ihre Website für das Branding nutzen.
Für die User ist die neue Bildersuche bei Google ein klarer Vorteil: Sie müssen nicht mehr umständlich auf unterschiedliche Websites geleitet werden, sondern können sich direkt bei Google die Bilder verschiedener Website-Betreiber/innen ansehen. Allerdings bezahlt Google die Webmaster nicht für diesen Dienst. Diejenigen, die die Dienstleistung bereit stellen, gehen leer aus.3
Dies könnte als genereller Trend bei Google zu verzeichnen sein: dass alles, was Informationen betrifft, Google selbst auf seinen Seiten anbietet.
24.5.2017
Dieser Artikel hier erklärt sehr detailliert und anschaulich, wie die neue Google-Bildersuche rechtlich einzuschätzen ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte, ggf. der Bundesgerichtshof, über diese Sache urteilen wird.
10.2.2017
Sehr zum Leidwesen einiger Webmaster, die bislang über die Bilder Website-Besucher/innen erhielten, ist nun die neue Google-Bildersuche online. Die Bilder werden nun nicht mehr – wie bislang – als kleine Vorschaubilder gezeigt, mit Link zur Original-Webseite, sondern sie werden – direkt vor Ort bei der Bildersuche – vergrößert dargestellt. Ein kleiner Button ermöglicht es, zur Original-Webseite zu gelangen, ein Klick auf das Bild führt ebenso zur eigenen Webseite. Aber: Ein Share-Button ermöglicht es, das Bild gleich von der Google-Seite zu teilen!
Ob das alles erlaubt ist? Das wird wohl einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Hier geht es zum ausführlichen Artikel über die neue Google-Bildersuche.