Für wen gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?

15.6.2021

Durch das BDSG, das Bundesdatenschutzgesetz, wird der Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz verfolgt dabei das Ziel, zu verhindern, dass die Persönlichkeitsrechte von Verbrauchern durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten beeinträchtigt werden.

Vereine, Organisationen, Unternehmen oder weitere, nicht-öffentliche Stellen, die fachkundige Unterstützung im Bereich der gesetzeskonformen und rechtssicheren Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes benötigen oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen möchten, erhalten dabei kompetente Hilfe durch datenschutzfrankfurt.de.

Was im Detail hinter dem Bundesdatenschutzgesetz steckt und wer dieses in Deutschland berücksichtigen muss, erklärt der folgende Beitrag.

Datenschutz – Was ist das überhaupt?

Der Begriff des Datenschutzes wird in vielen Fällen damit in Verbindung gebracht, in der EDV vorhandene Daten zu schützen. Allerdings verfolgt das BDSG vielmehr das Ziel, den Umgang mit personenbezogenen Daten von Verbrauchern zu regeln, damit zu jeder Zeit gewährleistet wird, dass ihr Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung geachtet wird.

Durch das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung wird wiederum vorgesehen, dass jeder Verbraucher in Deutschland eigenständig entscheiden kann, wofür, wann, von wem und in welchem Umfang seine personenbezogenen Daten genutzt werden dürfen. Dabei wird unter der Nutzung sowohl die Erhebung als auch die Weitergabe und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verstanden.

Bundesdatenschutzgesetz – Wer muss sich daran halten?

Die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes erstreckt sich auf sämtliche nicht öffentliche sowie öffentliche Stellen des Bundes. Das BDSG findet außerdem bis zu einem gewissen Grad ebenfalls bei der Deutschen Welle, der Rundfunkanstalt des Bundes, Anwendung.

Jedoch gilt das Bundesdatenschutzgesetz nicht für die öffentlichen Stellen der Länder und Kirchen. Darüber hinaus werden Ausnahmen bei der Anwendung des BDSG bei Presseunternehmen gemacht, wenn es um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für ausschließlich journalistisch-redaktionelle Zwecke geht.

Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz

Kommt es zu einem Verstoß gegen die geltenden Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes, muss mit erheblichen Sanktionen gerechnet werden. Wie sich diese gestalten, wird ebenfalls im Rahmen des BDSG formuliert. Seit dem Mai des Jahres 2018 sind außerdem die Strafen, welche durch die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen werden, für sämtliche Mitgliedstaaten der EU verbindlich.
Wird gegen die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen, drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder Bußgelder bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro.

Derzeit zieht ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetztes noch ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro nach sich. Ebenfalls ist eine Sanktionierung in Form einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe möglich.

Die aktuelle Fassung des BDSG

Sämtliche nationale Gesetze müssen heute mit Wirksamkeit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf die jeweiligen Bestimmungen angepasst werden. Eine separate Übertragung in nationales Recht ist dabei nicht nötig, allerdings ist es dennoch notwendig, einzelne Gesetze so umzuformulieren, dass diese den DSGVO-Bestimmungen nicht widersprechen – sie dürfen lediglich als eine Ergänzung zu diesen dienen.

Im Internet ist eine Vielzahl von Webseiten zu finden, auf denen die aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes heruntergeladen beziehungsweise eingesehen werden kann. Wird eine aktuelle Fassung des BDSG in Form einer Printausgabe, also als Broschüre inklusive Erläuterungen für den gewerblichen oder persönlichen Gebrauch, beispielsweise im Rahmen einer Schulung bezüglich des Datenschutzes, benötigt, kann diese auf der Internetpräsenz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angefordert werden.